Kombiticket - »Einmal für Alle«
10 Museen - 1 Jahr - nur 30 Euro
Kombiticket „Einmal für Alle“
10 Museen, 1 Jahr, nur 30 Euro
Besuchen Sie mit dem Kombiticket ein Jahr lang alle Museen und Ausstellungen der Stiftung Historische Museen Hamburg. An zehn Standorten erzählen unsere Museen die Geschichte und Geschichten Hamburgs – von der Steinzeit bis zur HafenCity: Im Bauernhaus, im Speicher, im Landhaus oder Schloss, in der Sonderausstellung in Barmbek, der Wiedereröffnung in Harburg, beim Kinderprogramm in Altona oder bei Ihrem Besuch im Museum für Hamburgische Geschichte.
.jpg)
Das Kombiticket ist 1 Jahr ab dem Kauftag gültig, kostet lediglich 30 Euro und berechtigt zum Eintritt in die folgenden Museen:
- Museum für Hamburgische Geschichte
- Altonaer Museum
- Museum der Arbeit
- Helms-Museum
- Speicherstadtmuseum
- Hafenmuseum
- Jenisch Haus
- Bergedorfer Schloss
- Rieck Haus
- Kramer-Witwen-Wohnung

Das Ticket erhalten Sie an den Kassen der 10 teilnehmenden Standorte oder per Bestellung über:
Stiftung Historische Museen Hamburg
Der Museumsdienst Hamburg
Glockengießerwall 5a
20095 Hamburg
Telefon (040) 428 131-0
Mail: info@museumsdienst-hamburg.de
www.museumsdienst-hamburg.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kombiticket der Stiftung Historische Museen Hamburg (SHMH)
Kombiticket für Basis- und Sonderausstellungen der SHMH - Preis: 30,- Euro
Gilt nur für Ausstellungen und Sonderausstellungen, die ausschließlich von den Museen der SHMH veranstaltet und durchgeführt werden. Bei Kooperationsausstellungen mit Dritten oder Sonderveranstaltungen die jeweils durch Aushang und Veröffentlichung bekannt gegeben werden, gilt das Ticket nicht. Das Kombiticket der SHMH ist personengebunden und nicht übertragbar.
Das Kombiticket der SHMH berechtigt für 12 Monate ab Kaufdatum den namentlich vermerkten Inhaber zum kostenfreien Eintritt in alle Dauer- und Sonderausstellungen der Häuser der SHMH, die in den aufgeführten Standorten durchgeführt werden.
- Das Kombiticket der SHMH ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Die Eintrittsfreiheit gilt nur für Ausstellungen, die ausschließlich von der SHMH veranstaltet und durchgeführt werden.
- Für Fremd- und Sonderveranstaltungen oder Kooperationsveran-
staltungen der SHMH mit Dritten gilt das Kombiticket nicht. - Das Kombiticket gilt bei der Langen Nacht der Museen nicht.
- Das Kombiticket der SHMH berechtigt zum freien Eintritt während der gesondert bekannt gegebenen Öffnungszeiten der Häuser der SHMH. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Bei Kontrollen sind Mitarbeiter der SHMH berechtigt, sich vom Inhaber des Kombitickets
- einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorlegen zu lassen.
- Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können Standorte der SHMH oder Abteilungen in den Häusern geschlossen sein. Schadenersatzansprüche für solche Schließungen sind ausgeschlossen.
- Bei Verlust oder Abhandenkommen des Kombitickets hat der berechtigte Inhaber keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Ersatzkarte, auch eine Erstattung in Geld wird nicht geleistet.
